5 Jahre NSU-Aufdeckung – Aufklärungsversprechen wurde nicht eingelöst

Veröffentlicht am 03.11.2016 in Landtag

Die Landtagsabgeordnete Dorothea Marx (SPD) erklärt zum fünften Jahrestag der NSU-Aufdeckung: „Das Aufklärungsversprechen wurde nicht eingelöst. Neben den Taten des NSU wird auch die Aufklärungsverhinderung Strafgerichte beschäftigen müssen."

„Fünf Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU ist die bittere Erkenntnis, dass das angesichts der schweren Verbrechensserie gegebene Aufklärungsversprechen bisher nicht eingelöst worden ist.  An das Bekenntnis der Bundeskanzlerin zu einer rückhaltlosen Aufklärung auf der zentralen Gedenkveranstaltung für die Opfer des NSU am 23. 2. 2012 in Berlin muss heute erinnert werden.
Die Bereitschaft, begangene schwere Fehler von Behörden einzugestehen, blieb übersichtlich.
Aussagebereite Mitarbeiter wurden vielfach behindert und gegenüber Öffentlichkeit und Parlament abgeschirmt. Aussagegenehmigungen wurden teilweise nicht oder nur eingeschränkt erteilt. Bereits eine Woche nach dem 4. 11. 2011 wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz Akten über auch in Thüringen eingesetzte Quellen geschreddert. Der Beamte, der diese Aktion durchführte, hat 2014 in einer Vernehmung durch das Bundeskriminalamt eingestanden, dass dies zielgerichtet geschah, um dem Amt Nachfragen über das Wissen einer größeren Zahl von Mitarbeitern zu ersparen. Dennoch wurde die „Aktion Konfetti“ in der Öffentlichkeit jahrelang verharmlost.
Dokumente aus dem Besitz eines Mitbeschuldigten wurden unter den Augen der Bundesanwaltschaft vernichtet. Das in Eisenach aufgefundene Wohnmobil wurde unter Missachtung von Grundregeln der Spurensicherung betreten und verräumt. Diese Aktionen und vergleichbare weitere sind nicht nur ärgerlich, sie werfen auch die Frage der Strafbarkeit auf.

Heute sind wir an dem Zeitpunkt angelangt, ab dem in den kommenden Wochen und Monaten fünfjährige Verjährungsfristen für Straftatbestände wie etwa für Falschaussagen (158 StGB), Strafvereitelung ( 258, 258a StGB ) und Urkundenvernichtung ("Verwahrungsbruch",133 StGB )  ablaufen werden. Wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt werden soll, muss das Aufklärungsversprechen endlich eingelöst werden. Es müssen endlich auch personelle und strafrechtliche Konsequenzen aus dem Desaster im Umgang mit dem NSU gezogen werden, auf die Bürgerinnen und Bürger bis heute warten. Das Staatswohl und unsere Verfassung gebieten weiterhin und dringend die vollständige Aufklärung und ein Ende des Aussitzens und der Vertuschung.“

 

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