Gute Arbeit in der Wissenschaft

Veröffentlicht am 27.01.2016 in Bildung & Kultur

Eleonore Mühlbauer

Auf Antrag der SPD-Fraktion diskutiert der Thüringer Landtag heute über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die damit einhergehenden positiven Auswirkungen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Thüringer Hochschulen.

 „Durch die Novellierung wird sichergestellt, dass Kurzbefristungen unterbunden und prekäre Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt werden“, erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Eleonore Mühlbauer.

Die Vertragslaufzeiten für wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen müssen künftig an Qualifizierungsziele gekoppelt werden. Die Drittmittelbefristungen sollen sich an der  Dauer der Mittelbewilligung richten. Geplant sind auch Verbesserungen für das nichtwissenschaftliche Personal (Labor- und Verwaltungspersonal). Deren Anstellungsverhältnisse sollen künftig nicht mehr dem Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterliegen. „Diese Personengruppe erfüllt überwiegend Daueraufgaben, die unserer Ansicht nach auch mit Dauerstellen zu besetzen sind“, so Mühlbauer.

Die Landtagsabgeordnete erinnerte daran, dass das Land und die Hochschulen bereits in der Anfang Januar unterzeichneten Rahmenvereinbarung IV konkrete Ziele vereinbart haben, um die Beschäftigungsbedingungen und die Karriereperspektiven junger Wissenschaftler zu verbessern. So verpflichteten sich die Hochschulen, bis Ende 2016 Personalentwicklungskonzepte für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie Selbstverpflichtungen zur Befristung von Arbeitsverträgen zu verabschieden. „Unser Ziel ist es, neben der sehr guten Finanzausstattung der Hochschulen, auch einen Spitzenplatz bei den Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen zu belegen“, betont die SPD-Abgeordnete.

 

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