Taubert: Bund beteiligt sich nur unzureichend an Flüchtlingskosten

Veröffentlicht am 01.02.2016 in Steuern & Finanzen

Heike Taubert

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt die Forderung des dchleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Torsten Albig nach einer tragfähigen und dauerhaften Finanzierung der Kosten für Flüchtlingsunterbringung und Integration.

Die Hilfen des Bundes reichen bei Weitem nicht, um die Aufgabe zu erfüllen. Taubert dazu: „Allein die Ausgaben für Flüchtlinge im Doppelhaushalt 2016/2017 belaufen sich auf 474 Millionen Euro in 2016 bzw. 612 Millionen Euro in 2017. Gleichzeitig beträgt die Kompensation durch den Bund hierfür lediglich 92 Millionen Euro in 2016 bzw. 105 Millionen Euro in 2017. Der Bund trägt also weniger als ein Fünftel der notwendigen Ausgaben, gleichwohl er die Standards der Aufgabenerfüllung durch Bundesgesetz festsetzt.“

Thüringen unternimmt bereits starke Anstrengungen, um die anstehenden Flüchtlingskosten zu finanzieren. „In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 haben  wir hierfür bereits erzielte Haushaltsüberschüsse aus der Vergangenheit eingeplant. Deshalb ist jetzt der Bund an der Reihe“, so Taubert. Sie fordert angesichts der hohen Überschüsse des Bundes von 12,6 Milliarden Euro: „Der Bund muss dauerhaft mindestens die Hälfte der Kosten tragen und so den Freistaat und seine Kommunen spürbar entlasten.“

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund sinkender Zuweisungen des Bundes aus dem Solidarpakt zu sehen, ebenso behält der der Bund die Mittel für den Solidaritätszuschlag ein. Heike Taubert: „Angesichts der großen finanziellen Last der Flüchtlingskosten und sinkender Zuweisungen durch den Bund und die EU muss Thüringen auf eine faire Verteilung der Flüchtlingskosten bestehen. Nur wenn sich der Bund angemessen beteiligt können wir auch in Zukunft ausgeglichene Haushalte aufstellen“, sagte Heike Taubert.

Quelle: Thüringer Finanzministerium

 

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