Zur Einführung von Bodycams für die Thüringer Polizei

Veröffentlicht am 18.07.2022 in Allgemein

Dorothea Marx, MdL

Mit der Anpassung im Polizeiaufgabengesetz hat der Thüringer Landtag heute den Weg für den Einsatz von Bodycams freigemacht. Bisher wurden durch mehrere Pilotprojekte wissenschaftliche Erkenntnisse zum Einsatz der Bodycam in Thüringen gesammelt. Nun ist der flächendeckende Einsatz gesetzlich geregelt.

Die Pilotprojekte haben gezeigt: Der Einsatz von Bodycams schützt unsere Polizei und die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Die flächendeckende Einführung von Bodycams wird bei den Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei befürwortet. Wir erhöhen mit unserem im Innenausschuss gefundenen Kompromiss zum CDU-Antrag aber gleichzeitig auch das Schutzniveau von Personen, die von polizeilichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs betroffen und die nicht verhältnismäßig sind. Das trägt zu einer objektiven Beurteilung von Vorwürfen gegen die Polizei im Kontext solcher Maßnahmen bei.

 

Im Gesetz sind nicht nur die zulässigen Einsatzmöglichkeiten von Bodycams klar geregelt, sondern auch die Orte benannt, an denen ein Einsatz nicht erfolgen darf. Dazu gehören neben Wohnungen etwa auch Büros von Anwält:innen und Beratungsstellen, Arztpraxen und alle sonstigen Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, in denen kein allgemeiner Publikumsverkehr stattfindet.

 

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