1918 – 2008: 90 Jahre Frauenwahlrecht

Veröffentlicht am 10.11.2008 in Allgemein

Die SPD schrieb als erste deutsche Partei die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf ihre Fahnen.
Am 12. November 1918 der erste große Erfolg: Wenige Wochen nach Ende des Ersten Weltkrieges wurde das Frauenwahlrecht vom Rat der Volksbeauftragten erlassen. Am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung hatten Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht. Eine Sozialdemokratin, Marie Juchacz, hielt am 19. Februar 1919 als erste Frau in einem deutschen Parlament eine Rede.
Der lange Kampf um das Frauenwahlrecht ist der beste Beweis dafür, dass wir Erfolg haben, wenn wir uns hartnäckig und zäh für das einsetzen, was wir für richtig halten.
Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, egal ob Frau oder Mann, ist eines der Fundamente unserer Demokratie und die Basis der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

gez. Cornelia Kraffzick
ASF-Vorsitzende

 

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