Abhörpraxis bei der Polizei: Umfassende Aufklärung nötig!

Veröffentlicht am 04.08.2016 in Freiheit & Sicherheit

Dorothea Marx, innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Thüringen, ist sich mit ihren Koalitionspartnern darin einig, dass die heute bekannt gewordene Praxis der Thüringer Polizei, Telefonmitschnitte aufzuzeichnen, umfassende Aufklärung verdient:

"Es steht die Vermutung im Raum, dass die umfangreiche Speicherung von Telefonaten bei der Thüringer Polizei über die zulässigen Ausnahmen, wie z. B. bei eingehenden Notrufen, hinausgegangen ist. Gut ist, dass die fragwürdige Praxis unter der rot-rot-grünen Landesregierung ein Ende gefunden hat. Doch es stehen nun einige Fragen im Raum, die baldige Klärung verlangen. Darin sind wir uns mit dem Innenministerium einig, das den Vorschlag der Regierungsfraktionen nach einer Sondersitzung des Thüringer Landtages ausdrücklich unterstützt."

Konkret müsste geklärt werden, welche Intention der Erlass verfolgte, auf dessen Grundlage in allen Thüringer Polizeidienststellen eine automatisierte Mitschnittfunktion von bestimmten internen Nummern installiert wurde. "Wer hat entschieden, was gespeichert und welche Mitschnitte gelöscht werden sollen. Wie erfolgte die technische Umsetzung? Wer wusste alles von der gängigen Praxis der Speicherung, wer hatte Zugang zu den Mitschnitten? Wurden die Telefonate nach bestimmten Kriterien ausgewertet, denn es musste doch einen Grund für die Aufzeichnungen gehabt haben. Wurden Informationen aus den Gesprächen weitergegeben? Wenn ja, an wen?" fragt Marx. Zudem sei zu ergründen, ob und wie gespeicherte Telefongespräche archiviert wurden.

"Im NSU-Untersuchungsausschuss der letzten Wahlperiode ging es wiederholt um Telefonate mit Polizeibehörden und deren Inhalte. Sollten auch Telefonate im NSU-Kontext seit 1999 gespeichert worden sein, stellt sich die Frage, ob daraus ausschussrelevante Erkenntnisse generiert werden konnten. Wurden diese möglicherweise dem Ausschuss und den sonstigen mit der Aufklärung des NSU befassten Institutionen vorenthalten? Betrifft die Aktenformulierung 'Dienstlich wurde bekannt' dann vielleicht auch aufgezeichnete Telefonate aus dem Bereich der Polizei?" Dorothea Marx hoffe, dass der Sachverhalt möglichst zügig und umfassend durch die damit befasste Staatsanwaltschaft und den Thüringer Datenschutzbeauftragten aufgeklärt werden wird.

 

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