FAKULTATIVES REFERENDUM: CDU-ENTWURF UNAUSGEGOREN

Veröffentlicht am 22.02.2017 in Landtag

Zur mündlichen Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses zur Einführung fakultativer Referenden in Thüringen Mitte Januar erklärte die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx: „Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass der Gesetzentwurf der CDU zur Einführung fakultativer Referenden bei Sachverständigen auf zahlreiche, auch verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Der CDU-Vorschlag ist offenkundig ein selbst dem Schweizer Modell nur unzureichend entlehnter Schnellschuss, der auf den schnellen politischen Punktgewinn gerichtet war. So fehlt es zum Beispiel an Ausnahmen für eine von der CDU vorgesehene generelle Wartefrist von 100 Tagen für das In-Kraft-Treten dringlicher Gesetze. Zur Stärkung der direkten Demokratie taugt ein Instrument, das am Ende vor dem Verfassungsgericht scheitern könnte, jedenfalls nicht.“

 

Uwe Höhn, Mitglied des Innen- und Kommunalausschusses ergänzte: „Von den Anzuhörenden wurde deutlich das Ansinnen der Opposition kritisiert, durch die von der CDU angestrebte Verfassungsänderung die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform verhindern zu wollen. Die Anzuhörenden haben moniert, dass die CDU während der laufenden Wahlperiode die demokratischen Spielregeln ändern wolle, bloß weil sie in dieser politischen Sachfrage eine unterschiedliche Auffassung zur Regierungskoalition habe. So kann man nicht mit unserer Verfassung umgehen!“

„Wir sind weiterhin zu Gesprächen zur Stärkung der Demokratie mit allen demokratischen Fraktionen im Thüringer Landtag bereit. Diese sollten jedoch mit der gebotenen Sorgfalt und mit dem Ziel geführt werden, Lösungen zu finden, die über den Tag und einzelnen Anlass hinaus sinnvoll sind. Die Verfassung wirkt über die Dauer einer Legislaturperiode hinaus. Damit müssen wir verantwortungsvoll umgehen“, so Dorothea Marx.

 

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