FDP-Kritik am neuen Thüringer Datenschutzgesetz ist scheinheilig

Veröffentlicht am 14.11.2011 in Landtag

Zur Kritik des FDP-Abgeordneten Bergner am neuen Thüringer Datenschutzgesetz erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dorothea Marx:
„Der Vorschlag der FDP, den Gesetzentwurf der Landesregierung ‚einzustampfen’ und besser den unlängst abgelehnten Gesetzentwurf der FDP zur Grundlage einer Gesetzesnovelle zu machen ist einfach nur lächerlich.“

Der Gesetzentwurf der FDP habe auf der Grundlage eines dazu ergangenen Urteils des EuGH einzig und allein die Übertragung der Kontrolle privater Datenverarbeiter auf den Datenschutzbeauftragten und eine Stärkung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten vorgesehen. Der nächste Woche auf der Tagesordnung des Plenums stehende Gesetzentwurf der Koalitionsregierung sehe darüber hinaus jedoch eine Fülle von Verbesserungen im materiellen Datenschutzrecht vor. Darunter seien, so Marx, etwa ein ausdrückliches Gebot der Datensparsamkeit und erweiterte Rechte von Bürgern auf Information und Einsicht. Darüber hinaus gäbe es erstmalig Regelungen zur Videoüberwachung , des Arbeitnehmerdatenschutzes , der Auftragsdatenverarbeitung und ein Verbot unzulässiger Profilbildung.

„Auch wenn sich die SPD-Fraktion die Aufnahme weiterer Anregungen des Datenschutzbeauftragten ins Gesetz durchaus gewünscht hätte, ist es absolut unangemessen, den erzielten Fortschritt aus parteipolitischem Kalkül in dieser Art und Weise in Frage zu stellen“, so die Abgeordnete. Das Stückwerk der FDP als Grundlage für ein besseres Gesetz darzustellen sei so, „als ob die FDP ein trockenes Brot empfiehlt, weil bei einer Torte Sahne fehlt“.

 

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