Kein Freikaufen für Steuerhinterzieher

Veröffentlicht am 03.04.2012 in Steuern & Finanzen

Das von CDU und FDP präferierte Steuerabkommen mit der Schweiz gibt nach Ansicht von Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger Steuerhinterziehern die Möglichkeit sich von ihrer Schuld freizukaufen. „Den Steuerhinterziehern wird mit dem Abkommen in der jetzigen Form nicht das Handwerk gelegt“, so Poppenhäger.

Laut Poppenhäger ist das Abkommen "löchriger als ein Schweizer Käse". Die Umgehungsmöglichkeiten sind immens. Der Konsolidierungsdruck auf die öffentlichen Haushalte dürfe nicht dazu führen, dass der Staat aufhöre, "Vergehen und Verbrechen zu verfolgen".
Das Abkommen sieht vor deutsches Schwarzgeld in der Schweiz rückwirkend pauschal mit 19 bis 34 Prozent zu versteuern. Die Steuerhinterzieher würden sich damit zugleich dauerhaft vor Strafe schützen.
Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider fordert unterdessen Nachverhandlungen zum Steuerabkommen. Mit Blick auf die Haftbefehle der Schweiz gegen deutsche Steuerfahnder sprach der Bundestagsabgeordnete von einem Dammbruch im Verhältnis zwischen beiden Ländern. Dies sei ein unfreundlicher Akt. Die Beamten hätten im Auftrag ihrer Minister gearbeitet.

 

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