„Scherer irrt, der Datenschutzbeauftragte konnte nicht auf private Dienstleister verwiesen werden“
Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dorothea Marx, zugleich stellv. Mitglied im Untersuchungsausschuss 6/2 des Thüringer Landtags zum Aktenlager Immelborn, verweist mit Blick auf gegenteilige Behauptungen der CDU darauf, dass Amtshilfe nicht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Beauftragung Privater verweigert werden darf:
„Wenn der Thüringer Datenschutzbeauftragte aufgrund mangelnder Ressourcen nicht in der Lage ist, seinen Aufgaben selbst nachzukommen, kann er um Amtshilfe bitten. Die Möglichkeit, für die Erfüllung seiner Aufgaben private Dritte zu beauftragen, ist kein Verweigerungsgrund für die zuständige Behörde, Amtshilfe zu leisten. Dies ist geltende Rechtslage, die das Gutachten des Thüringer Innenministeriums bestätigt hat. Das eingeholte Gutachten besagt eindeutig, dass bei der Prüfung des Anspruches auf Amtshilfe nicht auf die Möglichkeit zur Beauftragung privater Dienstleister verwiesen werden darf “, erläutert Marx.