Matschie: „Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Betreuungsgeld zeigen, wie sich die CDU verrannt hat“

Veröffentlicht am 27.04.2012 in Allgemein

„Dass das Bundesjustizministerium jetzt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des Betreuungsgeldes äußert, macht deutlich, wie sich die CDU bei diesem Thema verrannt hat.“ Das unterstreicht der Landesvorsitzende der SPD Thüringen, Christoph Matschie.

Heute ist bekannt geworden, dass das Bundesjustizministerium schwerwiegende Einwände gegen das Betreuungsgeld hat. „Schwarz-Gelb hat offensichtlich für sein eigenes Projekt keine Mehrheit“, so Matschie.

Er halte es für falsch, wenn der Staat Geld dafür zahle, dass Kinder nicht in die Kita gehen. „Wahlfreiheit gibt es nur, wenn alle, die einen Kindergartenplatz brauchen, diesen auch bekommen“, so Matschie. Das sei in Thüringen weitgehend gegeben, aber vor allem im Westen Deutschlands gebe es noch einen „riesigen Nachholbedarf“. Deshalb gehe der Ausbau der Kindertagesstätten vor.

Matschie verweist darauf, dass Thüringen mit dem neuen Kita-Gesetz Vorreiter beim Ausbau der frühkindlichen Betreuung und Bildung sei. „Allerdings müssen wir uns angesichts knapper Kassen entscheiden, ob wir uns das Landeserziehungsgeld noch leisten können. Darüber werden wir in den kommenden Haushaltsverhandlungen zu reden haben“, so der SPD-Landesvorsitzende.

 

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