Neues Sportfördergesetz für Thüringen

Veröffentlicht am 09.11.2018 in Landtag

Thüringen bekommt ein moderneres Sportfördergesetz, von dem auch die Vereine im Kyffhäuserkreis profitieren werden. Vor allem der Breitensport wird dadurch gestärkt. Mit dem neuen Thüringer Sportfördergesetz müssen öffentliche Träger Vereinen, Schulen und Hochschulen ihre Sportplätze und Sporthallen entgeltfrei überlassen.

Dafür hat sich die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag mit eingesetzt. Dazu die Sondershäuser Abgeordnete Dorothea Marx: "Wir haben ein modernes und sportfreundliches Gesetz geschaffen, durch das alle Beteiligten gewinnen. Zum einen stärken wir vor allem kleine Sportvereine bei ihrem ehrenamtlichen Engagement. Zum anderen drohen den Kommunen keine Einnahmeausfälle durch die entgeltfreie Nutzung der Sportstätten, da das Land ab 2020 fünf Millionen Euro zur Kompensation bereitstellt."

 

"Thüringen ist ein Land des Sports. Und das nicht nur wegen der viele erfolgreichen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, sondern auch wegen des flächendeckenden Angebots an Breitensport für unsere Bürgerinnen und Bürger jeden Alters. Für sie haben wir ein modernes und zukunftsfestes Gesetz auf den Weg gebracht", so Marx abschließend.


Hintergrund:
Die Novelle hat folgende Schwerpunkte: Festschreibung der kommunalen Sportstättenentwicklungsplanungen als Pflichtaufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte, weitestgehend unentgeltliche Bereitstellung öffentlicher Sportstätten für die Zwecke des organisierten Sports, Erstattungsleistungen des Landes an die Kommunen in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro für die mit dieser Neuregelung einhergehenden Einnahmereduzierungen, Einrichtung eines Landessportbeirats, konsequenteres Vorgehen gegen Mitarbeiter von Sportorganisationen mit Doping-Vergangenheit, Einführung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen des Freistaats mit dem Landessportbund.

 

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