SPD-Datenschutzpolitikerin Marx: Gericht bringt ‚elektronischen Radiergummi‘ auf den Weg

Veröffentlicht am 13.05.2014 in Freiheit & Sicherheit

„Dieses Urteil ist ein Meilenstein beim Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internetzeitalter“, so bewertet SPD-Datenschutzpolitikerin Dorothea Marx ein heute veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Danach sind die Betreiber von Suchmaschinen unter bestimmten Umständen verpflichtet, Suchergebnisse bzw. sensible Daten von Bürgern oder Links zu löschen. „Jeder Mensch kann sich jetzt an den Betreiber einer Internetsuchmaschine wenden und ihn auffordern, falsche oder irreführende Informationen zu seiner Person zu löschen“, erläutert Marx. „Somit hat das Gericht eine Art ‚elektronischen Radiergummi‘ auf den Weg gebracht“, so die Expertin für Datenschutz. Lediglich Prominente müssten unter Umständen damit leben, dass für sie unangenehme Dinge im Netz abrufbar bleiben.

„Die Betreiber von Suchmaschinen können sich somit nicht länger darauf zurückziehen, dass sie lediglich die ,Übermittler‘ von Daten sind. Vielmehr müssen sie künftig auch dafür Verantwortung übernehmen, was sie selbst weiter verbreiten.“ Kritisch sieht Marx in diesem Zusammenhang die Rolle der Politik: Die entsprechende EU-Datenschutzgrundverordnung existiere bereits seit längerem als Entwurf. Sie sei allerdings nicht in Kraft gesetzt worden.

 

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