SPD-Justizpolitikerin Marx: Bürgerrechte verteidigen - das Kommunikationsgeheimnis schützen

Veröffentlicht am 25.10.2013 in Freiheit & Sicherheit

Zum heutigen Verfassungsjubiläum erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx:

„Dieser Tag ist ein Anlass, uns besonders an die Modernität der Thüringer Verfassung zu erinnern. So haben die Verfassungsmütter und -väter vor 20 Jahren angesichts der Erfahrung mit einem Überwachungsstaat unter anderem den Artikel 7 in die Thüringer Verfassung aufgenommen, der ausdrücklich das Recht auf freie Kommunikation schützt.

Noch im Sommer wurden die Enthüllungen von Edward Snowden dadurch verharmlost, dass Bundesinnenminister Friedrich ein ‚Supergrundrecht Sicherheit‘ erfunden hat, um Kritik am NSA-Skandal auszubremsen. Supergrundrechte kennt aber weder das Grundgesetz noch die Thüringer Verfassung. Stattdessen gewährleisten sie gleichrangige Freiheits- und Schutzrechte, die nur im Einzelfall miteinander abzuwägen sind. Das ist auch gut so und muss so bleiben.

Deshalb sind die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates dazu aufgerufen, ihre Bürgerrechte selbstbewusst gegen Jedermann zu verteidigen und sich Abwegen in einen neuaufgelegten Überwachungsstaat entgegenzustellen.“

 

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