SPD-Justizpolitikerin Marx lobt Entwurf des neuen Justizvollzugsgesetzbuches

Veröffentlicht am 18.10.2013 in Landtag

Der Entwurf des neuen Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches hat aus Sicht der SPD-Fraktion in vielerlei Hinsicht Potential für die Zukunft. Das sagt Dorothea Marx, die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.

Nach 37 Jahren seien die rechtlichen Grundlagen des Strafvollzugs modernisiert und an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts angepasst worden. Die im Gesetzentwurf beschriebene Intensivierung des Diagnoseverfahrens sei die konsequente Weiterentwicklung der bereits 1976 festgelegten Vollzugsmittel im alten Strafvollzugsgesetz. „Ohne klares Wissen über die persönlichen Charaktereigenschaften und Defizite jedes einzelnen Strafgefangenen ist es nur schwer möglich, den individuellen Vollzugsplan effizient und erfolgsorientiert zu gestalten“, so Marx heute. Positiv sei, dass die Gefangenen stärker als bisher motiviert werden sollen, an bestimmten Behandlungsmaßnahmen teilzunehmen.

Es müsse gemeinsam mit den Beamten und Mitarbeitern in den Strafvollzugsanstalten gelingen, vor der Haftentlassung der Strafgefangenen alles für ihre erfolgreiche Wiedereingliederung zu tun, Sozialkontakte aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen, Wohnung, Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu organisieren, um den Teufelskreises aus Arbeitslosigkeit, Verlust der Wohnung, Begehung einer neuen Straftat und abermaliger Haft zu durchbrechen.

Nicht zuletzt diene das Gesetzbuch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Einig sind sich SPD-Fraktion und Thüringens Justizminister Dr. Holger Poppenhäger (SPD) auch in der Aufrechterhaltung der Arbeitspflicht für Strafgefangene.

„Klar ist aber auch, dass ohne zusätzliches Personal und zusätzliches Geld der Weg zu einem moderneren Strafvollzug in Thüringen nicht gegangen werden kann“, so Marx. Die SPD-Fraktion sehe vor allem den Finanzminister des Freistaates Thüringen gefordert, in den nächsten Landeshaushalten ab 2015 deutlich mehr Geld einzustellen, um ausreichend Personal und geeignete Behandlungsmaßnahmen finanzieren zu können.

 

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