SPD-Landespolitikerin Marx lobt Entwurf für Bildungsfreistellungsgesetz

Veröffentlicht am 05.11.2013 in Bildung & Kultur

Als „wichtigen Durchbruch in einer zentralen bildungs- und arbeitspolitischen Fragestellung“ begrüßt Dorothea Marx, Justizexpertin der SPD-Landtagsfraktion, den heute vorgestellten Entwurf eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes.

Mit dem Regierungsvorhaben erhielten endlich auch die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung. „Gemeinsam mit den Gewerkschaften hat die SPD-Fraktion seit Jahren für ein solches Gesetz gekämpft“, erinnert sich Marx. „Daher bin ich sehr zufrieden, dass wir nun auch den Koalitionspartner von der Notwendigkeit bezahlter Bildungsfreistellung überzeugt haben.“

Aus Marx´ Sicht bietet der Gesetzentwurf zudem einen gelungenen Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. „Um kleinere und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern, gibt es zum einen eine Schutzklausel für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und zum anderen eine Teilerstattung des Landes für die während der Bildungsfreistellung laufende Lohnfortzahlung“, erläutert die Abgeordnete. Damit werde der spezifischen Wirtschaftsstruktur Thüringens auf besondere Weise Rechnung getragen. Dorothea Marx setzt sich ferner dafür ein, dass der Gesetzentwurf nach dem Kabinettsdurchgang zügig im Landtag beraten wird.

 

Dorothea Marx im Gespräch

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