Starke Personalräte sind Pfeiler der Demokratie

Veröffentlicht am 15.12.2011 in Arbeit

Die Thüringer Regierungskoalition hat ein neues Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht, dass seines Gleichen in der Bundesrepublik sucht.
Lediglich Schleswig-Holstein gewährt eine etwas bessere Regelung, hier erfolgt schon ab 200 Beschäftigte die Freistellung eines Personalrates.

In den vergangenen zehn Jahren hatten die Mitarbeiter in der Landesverwaltung nur noch „mitwirken“ statt „mitbestimmen“ dürfen. Die SPD hatte die Verbesserung des Personalvertretungsrechts im Koalitionsvertrag durchgesetzt und dessen Durchsetzung in den letzten Wochen gegen den Widerstand aus Teilen der CDU vorangetrieben. Mit der neuen Gesetzesgrundlage können die Personalräte die Interessen der Belegschaften wirksamer vertreten.

Das neue Gesetz besteht unter anderem aus zwei zentralen Verbesserungen: erstens der Freistellung ab 250 Beschäftigte und die Stärkung kleinerer Einheiten: So kann die Personalvertretung aus 3 Mitgliedern bestehen, wenn die Einrichtungen über 16 Beschäftigte hat. Zweitens wird die Schutzzone für die Beschäftigten ausgeweitet: Leiharbeitnehmer, Ein-Euro-Jobber und zeitlich befristete Beschäftigte werden jetzt einbezogen.

Die Verbesserungen für Personalräte und Beschäftigte im neuen Personalvertretungsgesetz sind im Einzelnen:

Bessere Ausstattung
- Mit dem neuen Gesetz wird ein Beschäftigter für die Personalratsarbeit ab einer Größe von 250 Beschäftigten freigestellt.
- Damit hat Thüringen die zweitbeste Freistellungsregelung innerhalb der Bundesländer – nur in Schleswig-Holstein ist eine komplette Freistellung schon ab 200 Beschäftigten möglich.
- Künftig wird es eine generelle Freistellung für mindestens ein Mitglied der Stufenvertretung bei der obersten Landesbehörde geben.
- Kleine Einrichtungen erhalten eine Sonderregelung. Ab 16 Beschäftigte sind 3 Mitglieder vorgesehen. Der Personalrat besteht künftig nur noch in Dienststellen von 5 bis 15 Beschäftigten aus einer Person.
- Auch die Kosten werden besser gedeckt: Es ist ausgeschlossen, dass ein freigestelltes Mitglied von Stufenvertretungen privat für seine Fahrten zur Stufenvertretung zahlen muss.

Ausdehnung des Schutzes
- Auch Leiharbeiter und sog. Ein-Euro-Jobber werden ab jetzt in den Schutz- und Anwendungsbereich des Personalvertretungsrechts einbezogen.
- Darüber hinaus gibt es eine Sonderregelung für die Beschäftigten, die zeitlich befristet für die Jobcenter tätig werden. Trotz Tätigkeit für die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) des Bundes und der Kommunen behalten diese Beschäftigten ihre Wahlberechtigung und ihre Wählbarkeit und damit auch ihren Einfluss in der Stammdienststelle. Dies ist die aktuellste und modernste Regelung innerhalb der Bundesrepublik.
- Auch akademische Mitarbeiter fallen nun erleichtert unter den Schutz des Personalvertretungsrechts.

 

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