Statement zur Einstufung der Gesamt-AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als verfassungswidrig

Veröffentlicht am 05.05.2025 in Allgemein

Dorothea Marx, MdL Bild: Paul-Alexander Probst/snice

"Eine Partei, die die demokratische Verfassung unseres Gemeinwesens abschaffen und zentrale Menschenrechte schleifen möchte, kann nicht länger unter das Parteienprivileg fallen, das mit Wahlkampfkostenerstattung in Millionenhöhe und Privatchauffeur und Personenschutz für leitende Funktionäre einhergeht. Klar, dass die AfD jetzt wieder ihr Opfergeheul anstimmen wird.

Da das Grundgesetz jedoch im Rahmen seiner sogenannten "Ewigkeitsgarantie" in Art. 79 Abs. 3 GG (analog in Art. 83 Abs.3 der Thüringer Verfassung) verbietet, grundlegende Menschenrechte und die Gewaltenteilung abzuschaffen, gehört eine Partei, die beides vorhat, weder auf den Stimmzettel bei Wahlen, noch aus Steuermitteln gepampert."

 

Die Einleitung des Verbotsverfahrens sei damit überfällig, so Marx: "Foulspieler gehören auch in der Politik vom Platz gestellt - für den Videobeweis ist das Bundesverfassungsgericht zuständig."

 

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