Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch schafft zeitgemäße Grundlage für den Strafvollzug

Veröffentlicht am 28.02.2014 in Landtag

„Umfassend, modern, wegweisend und anspruchsvoll“ – so lässt sich aus Sicht der SPD-Justizpolitikern Dorothea Marx das heute im Landtag verabschiedete Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch bezeichnen.

Auf der Grundlage eines länderübergreifenden Musterentwurfs wurde ein einheitliches Gesetzbuch geschaffen, in dem die Regelungen des Strafvollzugs, des Jugendstrafvollzugs und des Vollzugs der Untersuchungshaft in einem Gesetzeswerk zusammenfügt werden.

Als wichtiges Qualitätsmerkmal ist nunmehr der Grundsatz der Einzelunterbringung von Gefangenen verbindlich festgelegt. Nur noch in einer Übergangszeit bis Ende 2024 ist eine gemeinschaftliche Unterbringung von mehr als zwei Gefangenen in einer Haftzelle zulässig. Damit werden die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs zur Gefangenenunterbringung auch in Thüringen vollständig erfüllt, möglicher Gewalt unter den Gefangenen wird vorgebeugt.

Die Intensivierung des Diagnoseverfahrens, der verstärkte Anreiz an bestimmten Behandlungsmaßnahmen teilzunehmen und die Aufrechterhaltung der Arbeitspflicht für Strafgefangene gehören aus Sicht der SPD-Fraktion zur konsequenten Weiterentwicklung der bestehenden Vollzugsmittel.

Gleichzeitig haben die Koalitionsfraktionen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eine Reihe von Anregungen der Sachverständigen aufgenommen: So wurde die Gleichberechtigung bei der Betreuung mit Kindern nun auch im Strafvollzug angegangen. Die Stellung des Untersuchungsgefangenen, für den bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, gegenüber anderen Gefangenen wurde durch eine stärkere Differenzierung bei den Besuchszeiten klarer herausgestellt. Anordnungen bestimmter Vollzugsmaßnahmen müssen nun stets aktenkundig gemacht werden. Damit genügend Zeit ist, um Vollzugs- und Eingliederungspläne für Gefangene auch bei einer Vollzugsdauer von unter einem Jahr sorgfältig erstellen zu können, wurde eine Verlängerung der Frist von vier auf sechs Wochen durchgesetzt.

Dorothea Marx dankte zugleich den Bediensteten in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und bei der Straffälligen- und Bewährungshilfe. „Ohne sie, ihr Engagement und ihren Einsatz, ist in Zukunft die Verwirklichung der im Gesetz formulieren Ansprüche nicht möglich“, so Marx.

Gleichzeitig forderte sie den Thüringer Landtag und den Finanzminister des Freistaates auf, in den nächsten Landeshaushalten ab 2015 mehr Geld für den Strafvollzug zur Verfügung zu stellen, um ausreichend Personal und geeignete Behandlungsmaßnahmen finanzieren zu können. Zugrunde zu legende Planungen zum personellen Bedarf wurden vom Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger 2013 bereits vorgelegt. Da eine Evaluierung bereits im Gesetz vorgesehen ist, musste hierzu – so Marx – außerdem kein besonderer Beschluss gefasst werden.

Die Föderalismusreform I vom September 2006 hatte die Zuständigkeitsregelungen des Grundgesetzes neu geordnet und die Kompetenzen des Justizvollzugs vom Bund auf die Bundesländer verlagert.

Die Länder Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hatten daraufhin einen Musterentwurf unter wesentlicher Beteiligung des SPD-geführten Thüringer Justizministeriums erarbeitet, um einen Flickenteppichs an Regelungen zu verhindern.

 

Kontakt

Wahlkreisbüro Sondershausen

Hauptstraße 7

99706 Sondershausen

Telefon: 03632.542838

Fax: 03632.542839

Email: info(at)marx-heute.de

 

Wahlkreisbüro Heilbad Heiligenstadt

Wilhelmstraße 93

37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel: 03606-5098950

Email: wahlkreisbuero(at)spd-eic.de