Unbegrenzter Zugriff auf persönliche Daten muss überall verhindert werden

Veröffentlicht am 06.10.2015 in Freiheit & Sicherheit

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches das „Safe Harbor“ Abkommen für ungültig erklärt, kommentiert die netzpolitische Sprecherin der Thüringer SPD-Landtagsfraktion Dorothea Marx:

„Das ‚Safe Harbor‘ Abkommen ermöglichte es seit 15 Jahren auf einfachstem Weg, Daten aus Europa in die USA zu schicken. Nun hat der EuGH entschieden, dass die Vereinbarung zur unkomplizierten Datenübertragung ungültig ist. Denn die aus der EU stammenden Informationen sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt. Persönliche Daten aus Europa konnten unbegrenzt und ohne Möglichkeit gerichtlicher Nachprüfung von staatlichen Stellen ausgelesen und ausgewertet werden. Das allerdings, so der EuGH, verletzte die Rechte der Europäer. Schon die Enthüllungen von Edward Snowden haben auf den rechtswidrigen Zustand aufmerksam gemacht. Der EuGH hat nun die notwendige Konsequenz daraus gezogen.“

Die Luxemburger Richter haben heute klargestellt, dass in Europa gesammelte Daten künftig nicht ohne eine ausdrückliche Einwilligung von Betroffenen außerhalb der Europäischen Union gespeichert werden dürfen. Zudem können Bürgerinnen und Bürger nationale Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörden prüfen, ob die Daten einer Person entsprechend geschützt seien.

Unter dem „Safe Harbor“ Abkommen mussten sich US-Amerikanische Firmen wie Facebook, die Daten aus Europa sammeln, lediglich selbst verpflichten, sich an bestimmte europäische Datenschutzprinzipien zu halten. Das verhinderte nicht, dass Daten von US-Behörden weiterverwendet werden konnten. Dorothea Marx leitet aus der Entscheidung des EuGH heute auch Konsequenzen für einen verbesserten Datenschutz in Deutschland und Europa ab.

„Derzeit fordern Staaten und Geheimdienste ‚Hintertüren‘ in Verschlüsselungsprogrammen und für die Software von Smartphones, mit denen sie Zugangssperren für ihre Zwecke umgehen und verschlüsselte Daten automatisch auslesen können. Damit werden nationale Datenschutzbestimmungen pauschal außer Kraft gesetzt und den Betroffenen Kontrollmöglichkeiten verwehrt. Unter Berücksichtigung des heutigen Urteils müssen zukünftig solche Zugriffsrechte überall als unzulässig betrachtet werden“, so Marx abschließend. 

 

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