Wahlrechtsreform der Bundesregierung scheitert vorm Bundesverfassungsgericht

Veröffentlicht am 25.07.2012 in Allgemein

„Der Karlsruher Richterspruch ist eine Ohrfeige für ein nach Parteitaktik reformiertes Wahlrecht. Die schwarz-gelbe Koalition hat der parlamentarischen Demokratie mit ihrer Hinhaltetaktik und von parteipolitischen Motiven geleiteten Reform einen Bärendienst erwiesen“, so kommentiert SPD-Landeschef Christoph Matschie das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform von CDU/CSU und FDP.

„Das Wahlrecht berührt den Kern der Demokratie und muss deshalb immer im Einvernehmen aller Demokraten reformiert werden“, so Matschie weiter.

Der SPD-Landesvorsitzende, der auch Mitglied des SPD-Parteivorstandes ist, forderte Union und FDP nun zu schnellen parteiübergreifenden Gesprächen auf: „Die SPD hat immer Gesprächsbereitschaft signalisiert, es wird Zeit, dass Schwarz-Gelb diese ausgestreckte Hand endlich ergreift. Es wäre blamabel für den deutschen Parlamentarismus, wenn das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Taktiererei der Koalition in Berlin ein Übergangswahlrecht formulieren müsste“ so Matschie.

Wie von vielen Experten erwartet ist die umstrittene Wahlrechtsreform der schwarz-gelben Koalition heute vorm Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter bemängeln in ihrem Urteil vor allem den Effekt des negativen Stimmgewichts und die Möglichkeit, dass Überhangmandate in einer Anzahl entstehen können, die den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufheben.

 

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