Carsten Schneider zur Revision des Entflechtungsgesetzes

Veröffentlicht am 15.01.2013 in Wohnen & Leben

Zur Thüringer Bundesratsinitiative zur Revision des Entflechtungsgesetzes erklärt Carsten Schneider, Thüringer Bundestagsabgeordneter und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Wenn Thüringen nun Druck auf die Bundesregierung ausübt, die Finanzhilfen nach dem Entflechtungsgesetz für die Zeit bis Ende dieses Jahrzehnts neu zu verhandeln, kann die Landesregierung grundsätzlich auf die Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion zählen.

Die SPD fordert bereits seit längerem, dass der Bund die jährlichen Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung in Höhe von rund 518 Millionen Euro auf gleichem Niveau bis 2019 fortführt. Wir wollen nicht nur den Städtebau stärker fördern und das Programm ‚Soziale Stadt‘ ausbauen, sondern auch eine aktive Wohnungsbaupolitik betreiben. Und dafür müssen auch in den kommenden Jahren die entsprechenden Mittel bereitstehen, damit die Länder verlässlich planen und investieren können.“

Für investive Zwecke der Wohnraumförderung erhält Thüringen derzeit rund 29 Millionen Euro pro Jahr nach dem Entflechtungsgesetz.

 

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