Nach den jüngsten Presseberichten über Diensttelefone der Thüringer Polizei mit Abhör- und Mitschneidefunktion, hat die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx, umfassende Aufklärung von der Landesregierung gefordert. Sie will wissen, ob und in welchem Umfang auch in weiteren Ministerien und Landesbehörden Telefonanlagen mit Abhörfunktionen installiert sind, ob sie genutzt worden sind und welche Vorkehrungen die Landesregierung getroffen hat, dass die Abhör- und Mitschneidefunktionen nicht missbraucht werden können.
Dazu hat sich die Abgeordnete jetzt auch mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt. Marx: „Die Mitarbeiter in der Landesverwaltung haben ein Recht darauf zu erfahren, welchen technischen Möglichkeiten der Telefonüberwachung sie ausgesetzt sind und ob sie sogar abgehört wurden.“
Angesichts der Brisanz möglicher Lauschangriffe stehe das Thema auch völlig zu Recht im Focus der öffentlichen Diskussion - selbst wenn die fragwürdigen Funktionen nicht genutzt worden sein sollten, so Marx.
In der Landesregierung sollte man so viel Sensibilität für den Datenschutz erwarten können, dass Telefontechnik mit Abhörmöglichkeiten nicht unkritisch eingekauft wird. Marx: „Dass diese Abhörmöglichkeiten technischer Standard sein sollen, legitimiert noch lange nicht deren Einkauf. Die technischen Möglichkeiten zur Deinstallation solcher Funktionen gibt es und müssen auch genutzt werden.“
Die SPD-Politikerin interessiert daher vor allem auch die Frage, ob die Landesregierung aktiv geworden ist oder aktiv werden will, um die umstrittenen Funktionen zu deinstallieren und wie sie bei künftigen Anschaffungen von Telefonanlagen vorzugehen gedenkt. Und sie will wissen, ob die jeweiligen Personalvertretungen und die zuständigen Datenschutzbeauftragten unterrichtet worden waren, dass Telefonanlagen mit den kritischen Funktionen installiert worden sind.