Die justiz- und datenschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dorothea Marx begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unwirksamkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht habe neue, bedeutende Maßstäbe gesetzt.
Der EuGH betont, dass es sich bei der Speicherung, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat, um sensible Daten handelt, die Rückschlüsse auf das Privatleben zulassen. Deshalb ist die pauschale Vorratsdatenspeicherung derartiger Verbindungsdaten unzulässig. Zudem fehlte es der bestehenden Richtlinie an einer wirksamen Kontrolle gegen den Missbrauch dieser sensiblen Daten. Der EuGH habe zwar anerkannt, dass die Überwachung der Telekommunikation zur Bekämpfung schwerer Straftaten grundsätzlich erforderlich und geeignet sei. Eine generelle Verpflichtung zur Datenspeicherung sei jedoch unverhältnismäßig, begründete der EuGH seine Entscheidung. Damit ist es künftig nicht mehr möglich, grund- und anlasslos „auf Vorrat“ jedermann unter Generalverdacht zu stellen. „Ein freiheitlicher Rechtsstaat unterscheidet sich von einer Diktatur dadurch, dass er ohne Totalüberwachung seiner BürgerInnen auskommt“, kommentiert Marx das Urteil.