Dorothea Marx zur Personalausstattung des Verfassungsschutzes

Veröffentlicht am 25.06.2018 in Freiheit & Sicherheit

In dem heute im Thüringer Landtag vorgestellten Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde deutlich, dass die personelle Ausstattung des Verfassungsschutzes oft nur dann eine angemessene Aufgabenwahrnehmung erlaubt, wenn auf Versetzungen und Abordnungen zurückgegriffen wird. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx: "Die personelle Ausstattung des Amtes für Verfassungsschutzes muss auch weiterhin gewährleisten, dass dieses seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann."
 

Durch den Bericht sei deutlich geworden, dass das Amt aufgrund der aktuellen Sicherheitslage auf spezielle Expertisen angewiesen sei. "Insbesondere im Hinblick auf islamistische Bedrohungen ist es notwendig, dass der Verfassungsschutz über spezialisiertes Personal mit entsprechenden Sprachkenntnissen und Kenntnissen der islamistischen Szene in Deutschland verfügt."

Marx verwies zudem darauf, dass der Verfassungsschutz in seiner bestehenden Form Ergebnis der historischen Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus ist. In deren Folge haben sich die Verfassungsgeber der Länder und des Bundes dafür entschieden, geheimdienstliche Befugnisse nicht der Polizei zuzuweisen, sondern diese in einer separaten Institution unter parlamentarische Kontrolle zu stellen. "Die Aufgabe, die der Verfassungsschutz erfüllt, nämlich die Demokratie zu schützen, muss in jedem Fall durch den Staat wahrgenommen werden. Die Alternative zum Verfassungsschutz in seiner heutigen Form wäre, die Aufgaben des Verfassungsschutzes wieder der Polizei zu übertragen. Dies würde jedoch einen Rückschritt im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle darstellen und wird deswegen von der SPD entschieden abgelehnt." so Marx abschließend.

 

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