Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung im Überblick:
Nach wie vor gilt:
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygienemaßnahmen einhalten
- Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten
Vorbehaltlich zusätzlicher Schutzmaßnahmen werden genehmigt:
ab 20. April Öffnung von:
- Bibliotheken
- Geburtsvorbereitungskursen
- Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf
- Autohandel
ab dem 24. April Öffnung von:
- Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern
ab 27. April Öffnung von:
- Zoologischen und botanischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel
- Museen, Galerien und Ausstellungen
- Beratungsstellen
- Schulen für Abiturienten
ab 3. Mai erlaubte Versammlungen:
- Versammlungen in geschlossen Räumen (max. 30 Personen)
- Versammlungen unter freiem Himmel (max. 50 Personen)
- Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte (in geschlossene Räume max. 30 Pers., unter freiem Himmel max. 50 Personen)
ab 4. Mai Öffnung von:
- Friseurbetriebe und Barbiergeschäfte
- Schulen für weitere Abschlussklassen