Neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus tritt am Montag in Kraft

Veröffentlicht am 20.04.2020 in Gesundheit

Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung im Überblick:

Nach wie vor gilt:

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygienemaßnahmen einhalten
  • Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten

Vorbehaltlich zusätzlicher Schutzmaßnahmen werden genehmigt:

ab 20. April Öffnung von:

  • Bibliotheken
  • Geburtsvorbereitungskursen
  • Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf
  • Autohandel

ab dem 24. April Öffnung von:

  • Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern

ab 27. April Öffnung von:

  • Zoologischen und botanischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel
  • Museen, Galerien und Ausstellungen
  • Beratungsstellen
  • Schulen für Abiturienten

ab 3. Mai erlaubte Versammlungen:

  • Versammlungen in geschlossen Räumen (max. 30 Personen)
  • Versammlungen unter freiem Himmel (max. 50 Personen)
  • Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte (in geschlossene Räume max. 30 Pers., unter freiem Himmel max. 50 Personen)

ab 4. Mai Öffnung von:

  • Friseurbetriebe und Barbiergeschäfte
  • Schulen für weitere Abschlussklassen
 

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