Dorothea Marx, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, begrüßt den heutigen Beschluss des Bundestages zur Änderung des Sexualstrafrechts:
„Mit dem heutigen Beschluss zur Änderung des Sexualstrafrechts hat der Bundestag die Rechte der Opfer von Sexualdelikten deutlich gestärkt. Mit der gesetzlichen Verankerung des Prinzips ‚Nein heißt Nein‘ im Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches wird es möglich, Täter zu bestrafen, wenn sie sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzen. Der Bundesjustizminister Heiko Maas sorgt damit dafür, dass diese gesellschaftliche Selbstverständlichkeit nun auch rechtlich abgebildet und abgesichert wird. Mit der deutlich nachgebesserten Gesetzesänderung des Sexualstrafrechts hat der Bundestag die bisher klaffende Strafbarkeitslücke geschlossen. Maas und die SPD haben gute Arbeit geleistet und den Schutz für Opfer von Sexualdelikten erheblich verbessert. Nun liegt es auch an der Thüringer Justiz, das modernisierte Sexualstrafrecht zur Geltung zu bringen.“