Chance zur weiteren Aufklärung der NSU-Taten nutzen

Veröffentlicht am 20.08.2021 in Allgemein

Zschäpe ist ab heute zur vollständigen Aufklärung verpflichtet und kann nun nicht länger die Aussage verweigern

Zur Zurückweisung der Revisionen gegen das NSU-Urteil des Oberlandesgerichts München durch den Bundesgerichtshof erklärt die justiz- und innenpolitische Sprecherin der Thüringer SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx, die von 2012 bis 2019 Vorsitzende der Thüringer NSU-Untersuchungsausschüsse gewesen ist: „Dass 10 Jahre nach der Enttarnung des NSU das Urteil des Oberlandesgerichts gegen Beate Zschäpe und weitere Mittäter nun endlich rechtskräftig ist, ist ein Grund zur Erleichterung.“

Der rechtskräftige Abschluss dieses Verfahrens sollte jetzt umgehend dazu genutzt werden, die vielen offenen Fragen nach der Planung der Taten und insbesondere den Gründen und Umständen der Auswahl der Opfer weiter aufzuklären. Nach der rechtskräftigen Verurteilung entfallen das Zeugnisverweigerungsrecht der Hauptangeklagten und der verurteilten Mittäter in Bezug auf das Recht, die Aussage zu den Umständen der Taten zu verweigern, für die sie abschließend abgeurteilt worden sind.

Insbesondere Beate Zschäpe ist ab heute verpflichtet, bei richterlicher Vernehmung zu allen Komplexen umfassend auszusagen, zu denen sie bisher geschwiegen hat, obwohl ihr Mitwissen unterstellt werden muss. „Ich würde mir wünschen, dass die Bundesanwaltschaft im Rahmen der immer noch offenen Verfahren gegen mögliche weitere Mittäter nun die Chance nutzt, Beate Zschäpe zu einer umfassenden und wahrheitsgemäßen Aussage zu verpflichten. Es besteht dabei nicht nur die Chance zur Überführung weiterer Täter, sondern vor allem darauf, die drängenden Fragen, der Hinterbliebenen, warum ihre Angehörigen Opfer der Morde des NSU geworden sind, endlich zu beantworten. Das Recht zur Erlangung vollständiger Aussagen steht im Übrigen jetzt auch Untersuchungsausschüssen zu.“

 

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