14.09.2018 in Landtag

Marx widerspricht der Kritik an Kramer

 

Dorothea Marx (SPD): Absurde Begründung seitens der LINKE

Bezugnehmend auf die Kritik von Katharina König-Preuss von der Fraktion DIE LINKE am Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer sagt Dorothea Marx für die SPD-Fraktion:

"Die Forderung der LINKEN, den Verfassungsschutz abzuschaffen, mit der jüngsten Aussage Stephan Kramers zu begründen, ist absurd. Grund für die Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss heute war, dass die CDU bei Stephan Kramer bzw. dem Verfassungsschutz ein bisher nicht offenbartes 'Geheimwissen' in Zusammenhang mit dem NSU vermutete. Dieser Verdacht war entstanden, nachdem Präsident Kramer im Sommer öffentlich geäußert hatte, dass er davon ausgehe, dass es ein Unterstützernetzwerk des NSU gegeben habe und noch gebe.
In der Befragung äußerte Präsident Kramer, dass er sich seinerzeit, da er erst seit 2015 im Amt ist, auf allgemein zugängliche Quellen bezogen habe. Zum Beispiel den Bericht des UA 5/1."

"In diesem Sachzusammenhang - einer Nachfrage von Katharina König-Preuss zu einer angeblich nicht frei zugänglichen Zahl - aus der Antwort des Präsidenten, diese sei bei Wikipedia zu finden, zu konstruieren, der Verfassungsschutz bezöge sein Wissen aus Wikipedia und sei daher überflüssig, ist einfach nur absurd", so Marx abschließend.

07.09.2018 in Landtag

Dorothea Marx: Prüfung der AfD durch den Verfassungsschutz ist konsequenter Schritt

 

"Die Thüringer AfD lässt seit geraumer Zeit kaum noch Berührungsängste im Umgang mit der extremen Rechten erkennen. Erst am vergangenen Wochenende haben wir gesehen, wie sich Thüringer AfD-Funktionäre Seite an Seite mit bekannten Mitgliedern der rechten Szene auf einem vermeintlichen Trauermarsch zeigten, an dessen Rand es zu gewalttätigen Übergriffen auf Migrantinnen und Migranten sowie auf politisch Andersdenkende kam. Wer sich, wie die AfD Thüringen, mit der gewaltbereiten Rechten gemein macht, muss auch so behandelt werden. Die Einleitung eines Prüfverfahrens über die Verbindungen der AfD zur extremen Rechten ist deshalb nur konsequent."

15.08.2018 in Landtag

Dorothea Marx (SPD) zum Kabinettsbeschluss über das Thüringer Transparenzgesetz

 

"Mit der Ablösung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetz durch ein modernes Thüringer Transparenzgesetz soll das Tor der Bürgerinnen und Bürger zu einem unkomplizierten und kostenfreien Informationszugang erweitert werden",  so die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Dorothea Marx. "Ich begrüße deshalb die Vorlage durch die Landesregierung im Kabinett und hoffe, dass das Transparenzgesetz bald beschlossen werden kann."

Das Thüringer Transparenzgesetz soll den freien Zugang zu Informationen weiterentwickeln, wie etwa durch technische Weiterentwicklung des Zentralen Informationsregisters zu einem Transparenzportal, um Bürgerinnen und Bürgern mehr Einblick in Verwaltung zu gewährleisten.

05.07.2018 in Landtag

Dorothea Marx fordert jährlich 300 Polizeianwärter und Investitionen in Bildungszentrum

 

Im Rahmen ihrer Sommertour besuchte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx heute das Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen. Dabei informierte sich die Abgeordnete auch über die Ausbildungskapazitäten der Einrichtung. „In den Gesprächen wurde deutlich, dass das Bildungszentrum grundsätzlich in der Lage ist, in den kommenden Jahren noch mehr Polizeianwärter auszubilden. Unser Ziel sind mindestens 300 Anwärter pro Jahr. Um die Ausbildungskapazität entsprechend zu erhöhen, werden wir uns außerdem für eine Aufstockung des Lehrpersonals und weitere bauliche Investitionen einsetzen“, so Dorothea Marx.

24.05.2018 in Landtag

Datenschutzgrundverordnung: Dorothea Marx (SPD) warnt vor ungerechtfertigter Panikmache

 

Anlässlich der heutigen Plenardebatte zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung warnte die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx vor ungerechtfertigter Panikmache: "Die in der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Sanktionen zielen nicht auf kleine Unternehmen und ehrenamtliche Vereine. Es ist schlicht und einfach falsch, dass jede noch so kleine Organisation bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung mit Strafen in einer Höhe von zu 20 Millionen Euro bedroht wäre. Diese Höchststrafen zielen auf Großkonzerne, wie Facebook, die in der jüngeren Vergangenheit Missbrauch mit personenbezogenen Daten betrieben haben. Das ist gut und richtig so!"

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